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Schutz des geistigen Eigentums für Software: Was Sie wissen müssen
Von den Computern, die wir verwenden, bis hin zur Herstellung von Medikamenten – softwarebasierte Innovationen haben nahezu jeden Aspekt unseres täglichen Lebens durchdrungen. Houssem Arbaoui, Business Intelligence Consultant bei Questel, erörtert, wie man geistiges Eigentum an Software schützt, spricht über aktuelle Trends und die verfügbaren Überwachungstools, die Entwicklern helfen, ihre Kreationen zu schützen.
Geistiges Eigentum (IP) ist ein Schlüsselelement für technologische Innovationen in nahezu allen Branchen. Es ist nicht nur für Innovationen in traditionellen Branchen wie der Automobil- oder Chemieindustrie relevant, sondern auch für die Computerbranche, angesichts der Anzahl der Computerprogramme oder Software, die wir in unserem täglichen Leben verwenden.
Computersoftware: Ein riesiger und wachsender Markt
Laut einer Studie des auf Markt- und Verbraucherdaten spezialisierten Unternehmens Statista wird der Umsatz auf dem Softwaremarkt im Jahr 2023 voraussichtlich 659,00 Milliarden US-Dollar erreichen, wobei der Großteil des Umsatzes in den USA (338,20 Milliarden US-Dollar) erwirtschaftet wird. Das größte Marktsegment ist Unternehmenssoftware mit einem prognostizierten Marktvolumen von 271,80 Milliarden US-Dollar im Jahr 2023 und einer prognostizierten jährlichen Wachstumsrate (CAGR 2023-2028) von 5,42 %, was zu einem Marktvolumen von 858,10 Milliarden US-Dollar im Jahr 2028 führt. Angesichts dieser enormen Zahlen ist es offensichtlich, dass der Aufbau eines wirksamen Schutzes des geistigen Eigentums für Software von entscheidender Bedeutung ist.
Ohne Anweisungen kann ein Computer nicht funktionieren. Diese Anweisungen, auch Computerprogramme oder Software genannt, sind in den Computer oder ein anderes Gerät eingebaut, werden aber oft auf tragbaren Medien gespeichert, reproduziert und verteilt oder online übertragen. Das bedeutet, dass sie, sobald sie erstellt sind, problemlos, zu sehr geringen Kosten und in unbegrenzter Anzahl reproduziert werden können.
Der Urheberrechtsschutz bezieht sich auf die „wörtlichen Ausdrücke“ von Software. Er schützt jedoch nicht das „Konzept“, das der Software zugrunde liegt und in vielen Fällen ein wesentliches Element ihres kommerziellen Werts ist. Da diese Konzepte hinter der Software oft technische Funktionen bereitstellen, wie etwa die Steuerung von Maschinen oder die Verarbeitung von Daten, ist auch der Schutz des geistigen Eigentums für Software durch das Patentsystem möglich, um diese technischen Funktionen zu schützen.
Die Grundlagen des geistigen Eigentumsschutzes für Software richtig verstehen
Unter Softwareschutz versteht man die Schritte, die ein Softwareentwickler unternehmen kann, um die unbefugte Nutzung seiner Software zu verhindern. Es gibt viele verschiedene Techniken, um dieses Problem zu lösen:
- Schutz vor Ort: In dieser Phase sollte der Entwickler seine Lizenzvereinbarung durchsetzen und Anti-Debugging- und Anti-Reverse-Engineering-Techniken verwenden, um sein geistiges Eigentum vor Diebstahl zu schützen.
- Umfassender Schutz: Software kann sowohl durch Urheberrecht als auch durch Patent geschützt werden. Diese beiden Rechte ergänzen sich dann gegenseitig: das Urheberrecht schützt den Inhalt der Software und das Patent die technische Erfindung, die sich daraus ergibt. Oftmals ist die gesamte Software nicht patentfähig. Nur die technische Erfindung, die sich aus der Software ergibt, kann durch ein Patent geschützt werden. Mit anderen Worten werden nur die technischen Elemente patentiert, die von der Software verwendet werden [1].
Handelsmarken
Namen, Symbole, Ausdrücke und sogar Geräusche, die im Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen verwendet werden, können als Markenzeichen registriert werden. Renommierte Marken sollten die Registrierung von Markenzeichen für ihre Markennamen, Slogans sowie Produkt- und Dienstleistungsnamen in Erwägung ziehen, um die Ergebnisse ihrer kreativen Ideen zu schützen [1].
Copyright
In den meisten Rechtssystemen wird der Schutz des geistigen Eigentums für Software durch das Urheberrecht automatisch gewährt, wenn neuer Code erstellt und auf Datenträger aufgezeichnet wird. Die durch das Urheberrecht gewährten Rechte sind jedoch auf das Kopieren des Computercodes beschränkt. Das Urheberrecht schützt niemals die Idee hinter der Software. Mit anderen Worten: Wenn sich jemand die Software ansieht und „die Idee stiehlt“, indem er von Grund auf neuen Code schreibt, der dieselbe Funktion erfüllt, wird das Urheberrecht nicht enden. Ein Softwarepatent hingegen könnte dies tun [1].
Softwarepatente
Mittlerweile gibt es eindeutige Belege dafür, dass viele Arten von Computersoftware sowie mobile Anwendungen in den USA durch Patente geschützt werden können. Dies war jedoch nicht immer so. In den 1960er Jahren entschied das US-Patent- und Markenamt (USPTO) erstmals, dass Computerprogramme im Allgemeinen nicht patentierbar seien. Der Oberste Gerichtshof der USA befasste sich in den 1970er und 1980er Jahren dreimal mit dieser Frage. Zunächst schien er der Ansicht des USPTO zuzustimmen, dass der Großteil der Computersoftware nicht patentierbar sei, lockerte seine Position jedoch später. In den 1990er Jahren wurde akzeptiert, dass jede Software, die ein nützliches Ergebnis hervorbrachte, patentierbar war, solange sie die anderen Patentanforderungen erfüllte. In den 2000er Jahren jedoch schränkten die Gerichte den Typ der patentierbaren Software ein, was in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA im Fall Alice gegen CLS aus dem Jahr 2014 gipfelte. Derzeit ist ein Schutz des geistigen Eigentums für Software durch das Patentsystem möglich, jedoch nur, wenn diese nicht mit einer abstrakten Idee in Zusammenhang steht. In den letzten 20 Jahren hat die schnell wachsende Softwarebranche ihre Neigung zur Patentierung stark erhöht. Größere Unternehmen neigen angeblich stärker dazu, ihr geistiges Eigentum durch Patente zu schützen.
Ein Softwarepatent ist jedes Patent, das Computersoftware schützt. Patente für Software können ein eigenständiges Computerprogramm, eine Anwendung für ein mobiles Gerät oder in ein mechanisches Gerät eingebettete Software umfassen. Damit Software patentierbar ist, muss sie dieselben Anforderungen erfüllen wie jede andere Art von Erfindung. Insbesondere muss eine Softwareerfindung neu, wertvoll und nicht offensichtlich sein. Eine vierte Voraussetzung für die Patentierbarkeit ist, dass die Erfindung durch ein Patent geschützt werden kann. Wie oben erwähnt, wird oft nicht die gesamte Software patentiert. Nur die aus der Software resultierende technische Erfindung kann geschützt werden. Mit anderen Worten, nur die von der Software verwendeten technischen Elemente werden patentiert [1].
Besonderheit von Open-Source-Software
Die genauen Nutzungsbedingungen ergeben sich aus den Einzelheiten der jeweiligen Open-Source-Lizenz. Das heißt: Wenn ein Entwickler Open-Source-Code als Grundlage für ein neues Produkt verwendet, kann er möglicherweise Eigentumsrechte an dem neuen Produkt beanspruchen. Er muss jedoch weiterhin die Bedingungen der Open-Source-Lizenz für den verwendeten Code einhalten. Dies bedeutet, dass er den Quellcode des neuen Produkts anderen zur Verfügung stellen und die ursprünglichen Autoren des Open-Source-Codes nennen muss.
Es gibt verschiedene Arten von Open-Source-Lizenzen:
- Copyleft (oder gauche d'auteur auf Französisch) ist die von einem Autor erteilte Genehmigung, „ein Werk zu verwenden, zu studieren, zu verändern und zu verbreiten“, egal ob es sich um einen Text, ein Kunstwerk oder ein Computerprogramm handelt. Das bedeutet, dass ein Benutzer des Copyleft-Werks es verändern, wiederverwenden und verbreiten kann, dabei aber an dieselben Freiheiten wie beim Originalwerk gebunden ist. Mit anderen Worten: Wenn ein Entwickler Software verändern und wieder freigeben möchte, unterliegt die veränderte Software zwangsläufig dem Copyleft. Es ist daher nicht möglich, Software mit einer Copyleft-Lizenz unter einer proprietären Lizenz zu verbreiten.
Es gibt mehrere Ebenen von Copyleft:
• Das starke Copyleft oder strikte Copyleft: Die Software und ihre Komponenten dürfen, ob verändert oder nicht, nur unter der ursprünglichen Lizenz weiterverteilt werden.
• Standard- oder niedriges Copyleft: Die Software darf, ob verändert oder nicht, nur unter der Originallizenz weiterverteilt werden, aber neue Komponenten dürfen hinzugefügt und unter einer anderen Lizenz oder sogar unter einer proprietären Lizenz weiterverteilt werden. - Die General Public License oder GNU GPL ist die am weitesten verbreitete Lizenz für freie Software: Mehr als die Hälfte der heute verbreiteten freien Software ist unter der GNU GLP lizenziert. Diese Lizenzen sind empfehlenswert, wenn Sie Ihren Code für möglichst viele Menschen zugänglich und wiederverwendbar machen möchten. Sie haben ein starkes Copyleft.
- Die MIT-Lizenz ist nach dem Massachusetts Institute of Technology (MIT) benannt, doch der Begriff ist irreführend, da das MIT in Wirklichkeit mehrere Lizenzen verwendet. Die MIT-Lizenz ist eine sehr freizügige Lizenz mit wenigen Einschränkungen bei der Wiederverwendung von Code und ohne Copyleft. Sie ist mit vielen Lizenzen kompatibel, darunter der GNU GPL, und umfasst mehrere Lizenzmodelle, darunter die Expat-Lizenz und die X11-Lizenz. Die MIT-Lizenz ähnelt in vielerlei Hinsicht der neuen BSD-Lizenz.
- Die BSD-Lizenz ist eine freizügige Open-Source-Lizenz ohne Copyleft, die mit der GNU GPL kompatibel ist. Aufgrund einer restriktiven Werbeklausel wird empfohlen, die ursprüngliche Version nicht zu verwenden: Der Copyright-Hinweis ist in jeder Werbung oder jedem mit der Software bereitgestellten Dokument obligatorisch. Die neue Version der BSD-Lizenz enthält diese Klausel nicht mehr.
Zu den beliebtesten BSD-Lizenzen gehört die Apache-Lizenz. Dies ist eine freizügige Lizenz, die mit der GNU GPL v3, aber nicht v2 kompatibel ist. Für große Programme wird empfohlen, die Apache 2.0-Lizenz zu verwenden, insbesondere um die Fallstricke von Patenten zu vermeiden.
So schützen Sie geistiges Eigentum an Software: Überwachungstools
IP und Software ergänzen sich auch aus einer anderen Perspektive, da es verschiedene Softwaretools und -plattformen gibt, die zur Überwachung und zum Schutz von IP verwendet werden können, darunter:
- Digital Rights Management (DRM)-Software : Diese Art von Software kontrolliert den Zugriff auf und die Verwendung digitaler Inhalte und kann unbefugtes Kopieren oder Verteilen verhindern.
- Content-Management-Systeme : Mit diesen Systemen können Sie die Nutzung und Verteilung digitaler Inhalte verfolgen und verwalten und sie können Funktionen wie Wasserzeichen, Verschlüsselung und Zugriffskontrollen umfassen.
- Systeme zur Urheberrechtsverwaltung : Mit diesen Systemen lässt sich der Urheberrechtsstatus digitaler Inhalte verwalten und verfolgen. Sie können Funktionen wie Registrierung, Lizenzierung und Lizenzgebührenverwaltung umfassen.
- Markenschutzsoftware : Mit dieser Art von Software können Online-Plattformen wie soziale Medien und E-Commerce-Sites überwacht werden, um gefälschte Produkte und Markenrechtsverletzungen zu erkennen und zu verhindern.
- Patentverwaltungssoftware : Mit dieser Art von Software können Sie den Patentprozess von der Einreichung bis zur Aufrechterhaltung verwalten und verfolgen und Funktionen wie Dokumentenverwaltung, Workflow-Management und Analysen umfassen.
Bereiten Sie sich auf den Erfolg Ihres geistigen Eigentumsschutzes für Software vor
Es wird immer deutlicher, dass Softwareinnovationen unsere gesamte Arbeitsweise verändern, von der Filmproduktion bis zur Medikamentenherstellung. Software ist nicht mehr nur ein Werkzeug, mit dem wir auch dann arbeiten können, wenn wir nicht an unserem Schreibtisch sitzen. Die heutigen Softwareinnovationen sind ein Motor, der weite Teile unserer Wirtschaft antreibt.
Aus der Sicht des geistigen Eigentums ist die Softwareerstellung jedoch keine einfache Angelegenheit. Kreative Ideen und Designs können ständig gestohlen werden, und für viele Unternehmen ist es der schlimmste Albtraum, mit anzusehen, wie das Geschäft eines anderen mit den eigenen Softwareideen Erfolg hat.
Um zuversichtlich voranzukommen, ist es daher besser, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Ihr Software-IP vor Diebstahl zu schützen [1]. Egal, wie klein die Idee auch erscheinen mag und wie wenig die Software leisten wird, es ist wichtig, das IP Ihrer Software zu schützen.
Kontaktieren Sie unser spezialisiertes IP -Beratung Beratungsteam, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie geistiges Eigentum an Software schützen können, oder sprechen Sie mit der IP-Anwaltskanzlei Ihrer Wahl für eine individuelle Rechtsberatung.
Houssem Arbaoui ist Business Intelligence-Berater bei Questel und spezialisiert auf IP- und Softwarethemen.
[1] Questel erbringt keine Rechtsberatung. Legal erfolgt durch unabhängige IP-Anwälte auf der Grundlage einer gesonderten Auftragsvereinbarung zwischen Ihnen und, sofern Sie dies wünschen, einer Partner-IP-Anwaltskanzlei.