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Grundlegende Überlegungen zur EU-Markenregistrierung
Die Registrierung und Pflege von Marken ist für den Markenschutz in Europa wie auch anderswo auf der Welt von entscheidender Bedeutung. Durch die EU-Markenregistrierung erhalten Sie Zugriff auf die Rechtssysteme und Tools, die Sie benötigen, um zu verhindern, dass andere Ihre Markenrechte missbrauchen und Ihrem Unternehmen finanziellen Schaden und Rufschaden zufügen.
Angesichts der Bedeutung der Markenregistrierung in der Europäischen Union (EU) ist es sinnvoll, sich der folgenden grundlegenden Schritte bewusst zu sein:
1) Wählen Sie den Markt aus, in den Sie eintreten möchten
Wenn Sie den Schutz nur in einem EU-Mitgliedsstaat erlangen möchten, weil dort beispielsweise Ihr Unternehmen seinen Sitz hat und dort Ihre gesamte Handelstätigkeit stattfindet, können Sie sich für eine ausschließlich nationale Registrierung entscheiden. In Frankreich bedeutet dies beispielsweise, einen Antrag beim Nationalen Institut für gewerbliches Eigentum (Institut National de la Propriété Industrielle, kurz INPI) einzureichen.
Wenn Sie beabsichtigen, nur in Belgien, den Niederlanden und/oder Luxemburg Geschäfte zu machen, können Sie sich für eine regionale Registrierung entscheiden, indem Sie Ihren Antrag beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP) einreichen, um Ihre Marke in diesen drei Mitgliedstaaten zu schützen.
Wenn Sie jedoch beabsichtigen, Ihre Handelsaktivität auf mehrere EU-Mitgliedstaaten auszudehnen, ist möglicherweise die Registrierung einer EU-Marke (EUTM) die beste Option. EUTMs sind in allen EU-Mitgliedstaaten gültig und können durch Einreichung einer einzigen Markenanmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) erworben werden.
Wenn Sie jedoch international handeln, sollten Sie über eine internationale Markenregistrierung (IR) nachdenken, die auch die EU abdeckt.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie Ihre Marke eintragen lassen sollen, empfiehlt es sich, sich an einen spezialisierten Markenanwalt zu wenden, der Sie gezielt rechtlich beraten kann [1].
2) Stellen Sie sicher, dass Ihre Marke die wesentlichen Anforderungen erfüllt
Jede Markenregistrierung in der EU muss bestimmte grundlegende Anforderungen erfüllen, einschließlich der Notwendigkeit, dass die Marke neu, unverkennbar und rechtmäßig sein muss.
Eine Marke ist nicht neu, wenn sie mit einer bestehenden eingetragenen Marke oder einer zuvor anhängigen Anmeldung für dieselben oder ähnliche Waren und Dienstleistungen identisch ist. Deshalb ist es unerlässlich, eine detaillierte Markenrecherche bestehender Registrierungen und Anmeldungen durchzuführen (siehe Punkt 3 unten).
Damit eine Marke unverkennbar ist, muss sie in der Lage sein, ein Produkt oder eine Dienstleistung von anderen zu unterscheiden. Jeder Begriff, der zu beschreibend ist – zum Beispiel ein einfaches Adjektiv wie „wunderbar“ – wird diese Anforderung wahrscheinlich nicht erfüllen.
Schließlich sollte die von Ihnen gewählte Marke nicht rechtswidrig sein. Das bedeutet zum Beispiel, dass es nicht gegen das allgemeine Recht, die öffentliche Ordnung oder ethische Standards verstoßen darf.
Auch hier kann Ihnen ein spezialisierter Markenanwalt mit gezielter Beratung und Analyse zur Erfüllung der EU-Markenregistrierungsanforderungen zur Seite stehen [1].
3) Markenfreigabearbeiten durchführen
Eine der größten Gefahren für diejenigen, die eine Markeneintragung in der EU beantragen, besteht darin, dass sie die vorgeschlagene Marke nicht ausreichend sorgfältig geprüft haben.
Da jede Minute Tausende von Marken registriert werden, ist es wichtig, eine fundierte Markenrecherche mithilfe öffentlich zugänglicher Datenbanken, proprietärer Tools und der Beratung spezialisierter Anbieter durchzuführen, um sicherzustellen, dass Ihrer EU-Markenregistrierung keine Hindernisse im Weg stehen.
Wenn Sie eine neue Marke oder ein neues Produkt auf den Markt bringen, ohne zuvor den von Ihnen gewählten Namen von Markenkonflikten zu befreien, könnten Ihnen kostspielige Rebranding-Maßnahmen bevorstehen, wenn Ihr gewählter Name bereits registriert ist oder verwendet wird.
Markenrecherchen bieten Markeninhabern eine schnelle und einfache Möglichkeit, zu prüfen, ob eine Marke für die Registrierung und Nutzung verfügbar ist. Bei Questel können Sie beispielsweise zwischen vier Ebenen der Markenrecherche wählen: unserem KI-gestützten Tool zur Markenprüfung, unserer algorithmusgesteuerten umfassenden Recherche, unserer analystengesteuerten umfassenden Recherche und unserer Recherche nach Branche und mit Common-Law-Ergebnissen.
Unser globales Netzwerk von IP-Experten kann Sie auch über die Risiken beraten, die mit den von Ihnen gewählten Markennamen verbunden sind, und bei Bedarf tiefer in Ihre Kandidatenmarken, widersprüchlichen Marken und länderspezifischen Details eintauchen [1].
4) Stellen Sie sicher, dass Sie das Markenanmeldeverfahren korrekt abschließen
Erst wenn eine Marke registriert ist, haben Sie das Recht, sie ausschließlich zu verwenden (in Ihren angegebenen Märkten und für Ihre angegebenen Waren und Dienstleistungen). Befolgen Sie daher unbedingt den Anmeldeprozess in allen Phasen bis zur Registrierung, d. h. lediglich die Einreichung eines Antrags und die Bezahlung einer Gebühr reicht nicht aus.
Questel bietet einen umfassenden End-to-End-Service für die Anmeldung von Marken – von der Analyse vor der Einreichung bis zur endgültigen Überprüfung, um sicherzustellen, dass jeder administrative Aspekt verwaltet und alle Anforderungen in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten erfüllt werden [1].
Unsere Verwaltungsexperten arbeiten als verlängerter Arm Ihres Teams, um die Effizienz Ihres Prozesses zu verbessern, die administrative Belastung durch Aufgaben vor und nach der Anmeldung zu beseitigen, Möglichkeiten für Zeit- und Kosteneinsparungen zu ermitteln und Ihr Team für strategischere Tätigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums freizusetzen. Sobald die administrative Phase abgeschlossen ist, können Sie unsere juristischen Partner bitten, die Verantwortung für die Markeneintragung und -verfolgung zu übernehmen, um sicherzustellen, dass die Anmeldungen schnell erfolgreich sind, einschließlich der Verwaltung von Amtshandlungen, vorläufigen Zurückweisungen und Widersprüchen, sobald diese auftreten [1].
5) Vergessen Sie nicht die Markenpflege
Die Registrierung ist nur der erste Schritt des Markenverwaltungsprozesses. Um Ihre Registrierungen zu schützen und aufrechtzuerhalten, müssen Sie außerdem Folgendes berücksichtigen:
- Wie Sie Ihre Marke(n) überwachen, um potenzielle Verstöße zu erkennen und zu blockieren (erfahren Sie mehr über die Rolle der Markenüberwachung und des Online-Markenschutzes);
- Wie Sie Ihr Portfolio aufbauen, wenn Ihr Unternehmen wächst (z. B. durch zusätzliche Markenregistrierungen);
- Wie Sie Ihre IP-Registrierungen kostengünstig erneuern (erfahren Sie mehr über Marken- und Designerneuerungen);
- Wie Sie Ihr Portfolio auf dem neuesten Stand halten, wenn sich Ihr Unternehmen ändert (einschließlich der Einreichung der erforderlichen Aufzeichnungen, wenn sich die Eigentumsdaten ändern); Und
- Wie Sie Ihr Marken-, Design- und Domainnamen-Portfolio effizient verwalten, um sicherzustellen, dass Sie die notwendigen Fristen und Formalitäten einhalten (z. B. durch den Einsatz eines IP-Managementsystems oder eines Domänennamen- Verwaltungsdienstes).
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere umfassenden Unterstützungsdienste für die Registrierung von EU-Marken und die Einreichung von Designs zu erfahren.
[1] Questel erbringt keine juristischen Dienstleistungen. Die juristischen Dienstleistungen werden von unabhängigen IP-Anwälten auf der Grundlage einer separaten Auftragsvereinbarung zwischen Ihnen und, wenn Sie dies wünschen, einer Partner-IP-Anwaltskanzlei erbracht.