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Direkte nationale Einreichung
Während die meisten Patentinhaber es vorziehen, ihre Anmeldungen über den PCT-Weg einzureichen, ist es in bestimmten Fällen sinnvoll, den Patentschutz über die direkte nationale Einreichung anzumelden. Dies ist eine gute Option, wenn Sie die Anmeldung nur in einigen wenigen Ländern vornehmen oder wenn Sie Patentschutz in Ländern anstreben, die nicht Unterzeichner des Patentkooperationsvertrags sind.
Beispielsweise sind Argentinien, Jordanien, Libanon, Pakistan, Saudi-Arabien und Venezuela Nicht-PCT-Länder, in denen Anmelder ihre Unterlagen direkt einreichen müssen. (Im Fall von Saudi-Arabien können Sie jedoch ein Patent des Golf-Kooperationsrats (GCC) beantragen, das Schutz in Bahrain, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten gewährt.)
Die direkte Einreichung erfolgt in der Regel gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft, die den Anmeldern 12 Monate ab dem Prioritätsdatum einräumt, um ihre Patentanmeldung in den Unterzeichnerländern und -regionen einzureichen. Jedes Land hat seine eigenen Bewerbungsverfahren und Anforderungen, zu denen oft auch die Übersetzung der Bewerbung in eine der Amtssprachen des Landes gehört.
Wenn Sie Fragen zur direkten nationalen Einreichung haben, hilft Ihnen Questel gerne weiter. Wir können Ihnen dabei helfen, Ihr Patent direkt in über 180 Ländern und Gerichtsbarkeiten anzumelden.