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11 Dinge, die Sie beachten sollten, wenn Sie in Japan einen Einreichung
Japan gehört nur noch übertroffen von China und den Vereinigten Staaten zu den Top-3-Ländern für Patentanmeldungen weltweit. Im Jahr 2018 gingen beim japanischen Patentamt (JPO) über 300.000 Anmeldungen ein – doch nur 19 % dieser Anmeldungen wurden von Nichtansässigen eingereicht. Dieses Ungleichgewicht verdeutlicht die Herausforderungen für internationale Anmelder, die ihre Patente in Japan einreichen möchten, da sie mit hohen Anmeldekosten und potenziellen Herausforderungen bei Patentübersetzungen konfrontiert sind. Wenn Sie neu in der Patentanmeldung in Japan sind oder Ihre Organisation dort häufig Patentanmeldungen einreicht, sollten Sie die folgenden 11 Punkte beachten:
1. Sprache der Bewerbung
Bei direkter Einreichung kann die Anmeldung auf Englisch eingereicht werden, die japanische Übersetzung der Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen und Zusammenfassung muss jedoch innerhalb von 14 Monaten ab dem Prioritätsdatum eingereicht werden. Für den Eintritt in die nationale PCT-Phase ist die Übersetzung bei der Einreichung innerhalb der 30-Monats-Frist fällig, eine Übersetzungsverlängerung ist jedoch bis zu zwei Monate ab dem Anmeldetag möglich, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen.
2. Übersetzung
Japan hat die höchste Übersetzungsfehlerrate und ist die Sprache, die am anfälligsten für Ungenauigkeiten bei der IP-Übersetzung ist. Warum das? Das japanische Schriftsystem besteht aus vier verschiedenen Alphabeten, die jeweils für unterschiedliche Zwecke verwendet werden: Kanji, Hiragana, Katakana und Rōmaji. Es ist absolut wichtig, dass Ihr Patent mit dem richtigen Schriftsystem eingereicht wird. Jegliche Sprachfehler oder Unklarheiten können zu kostspieligen Amtshandlungen führen. Stellen Sie sicher, dass Sie ein erfahrenes Patentübersetzungsunternehmen beauftragen, um Qualität und Genauigkeit sicherzustellen.
3. First-to-File-Prinzip
Das japanische Recht basiert auf dem First-to-File-Prinzip. Das bedeutet, dass in Japan die IP-Rechte demjenigen zuerkannt werden, der zuerst ein Patent anmeldet – unabhängig vom Datum der eigentlichen Erfindung. Aus diesem Grund wird dringend davon abgeraten, mit jemandem über Ihre Idee zu sprechen, ohne vorher eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) unterzeichnen zu lassen. Hier ist ein Beispiel für eine Patent-NDA .
4. Suche nach Stand der Technik
Ausländische Anmelder können bei der Suche nach dem Stand der Technik in Japan auf Schwierigkeiten stoßen, da alle früheren Patente auf Japanisch eingereicht werden. Maschinelle Übersetzungen früherer Veröffentlichungen sind jedoch in der Datenbank „Japan Platform for Patent Information“ (J-PlatPat) kostenlos verfügbar.
5. Einreichen eines Prioritätsdokuments
Wenn Sie beim EPA oder einem dieser Patentämter bereits ein Prioritätsdokument eingereicht haben, müssen Sie das Prioritätsdokument in Japan nicht erneut einreichen. Das liegt am Digital Access Service (DAS) der WIPO, einem elektronischen System, das die sichere Übertragung von Prioritätsdokumenten zwischen teilnehmenden Patentämtern automatisiert. Das JPO wurde im April 2009 teilnehmendes Mitglied von DAS.
6. Ernennung eines örtlichen Vertreters
Wenn ein Anmelder weder seinen Wohnsitz noch eine Geschäftsadresse in Japan hat, kann er dennoch eine Patentanmeldung beim JPO einreichen, um den Anmeldetag festzulegen. Danach muss jedoch ein entscheidender Schritt erledigt werden: Der Antragsteller muss einen Vertreter mit einer lokalen Adresse benennen, der die meisten weiteren Verfahren durchführt (es gibt einige Ausnahmen ). Der Vertreter wird „Patentverwalter“ genannt und kann jeder Patentanwalt, Rechtsanwalt oder jede Firma sein, die beim JPO als Rechtsanwalt eingetragen ist.
7. Anforderungen an eine Vollmacht
Für die Einreichung oder Bestellung eines örtlichen Vertreters ist kein Vollmachtsformular erforderlich. Ein POA kann erforderlich sein, wenn der Vertreter auf eine Ablehnung reagieren muss oder wenn gegen das erteilte Patent Einspruch erhoben wird. Hinweis: Sofern im Antragsformular Angaben zu einem Vertreter enthalten sind, ist die Vorlage einer Vollmacht nicht erforderlich.
8. Elektronische Übermittlung
Anträge können beim JPO entweder in Papierform oder elektronisch eingereicht werden, allerdings erhebt das JPO eine erhebliche Gebühr für die Umwandlung von Papierformularen in das elektronische Format. Um die Kosten zu senken, sollten Sie Ihre Bewerbung daher möglichst elektronisch einreichen.
9. Erstellung der Spezifikation
Das JPO ist hinsichtlich der Einzelheiten in der Spezifikation einigermaßen nachsichtig. Die Beschreibung muss die Erfindung so detailliert beschreiben, dass sie von einer Person mit Fachkenntnissen auf dem/den relevanten Gebiet(en) ausgefüllt werden kann. Allerdings erlaubt das JPO selten das Hinzufügen neuer Ansprüche, daher ist es wichtig, so viele Informationen wie möglich in die Spezifikation aufzunehmen.
10. Zusätzliche Gebühren für Ansprüche
Die Anzahl der Ansprüche hat keinen Einfluss auf die anfängliche Anmeldegebühr, aber jeder über den ersten Anspruch hinausgehende Anspruch erhöht die Prüfungs- und Rentengebühren. Diese Gebühren haben Japan zu einem der teureren Länder für die Anmeldung Ihrer Patente gemacht. Um die Kosten zu senken, können Sie die Anzahl der Ansprüche nach der Einreichung, aber vor dem Prüfungsantrag reduzieren.
11. Antrag auf Prüfungszeitraum
Ein Prüfungsantrag muss innerhalb von drei Jahren nach Einreichung gestellt werden. Wird innerhalb dieser Frist kein Prüfungsantrag gestellt, gilt die Patentanmeldung als zurückgenommen.
Für Informationen darüber, wie Morningside Ihnen dabei helfen kann, die Übersetzungs- und Anmeldekosten in Japan zu senken und gleichzeitig die Qualität sicherzustellen, kontaktieren Sie uns bitte unten.