Wie Sie vielleicht wissen, kommt eine neue Art von europäischem Patent auf den Markt: Das Einheitspatent, das es ermöglichen wird, mit einem einzigen Antrag beim EPA, Patentschutz in derzeit 17 EU-Staaten zu erhalten.
Das Einheitliche Patentgericht (UPC) ist ein internationales Gericht, das von den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten eingerichtet wurde, um sich mit der Verletzung und Gültigkeit sowohl von Einheitspatenten als auch von europäischen Patenten zu befassen.
Mit dem Einheitspatent gibt es vier neue Statuse des europäischen Patents:
- "Einheitspatent: registriert": die neue Art des europäischen Patents
- "Europäisches Patent: OPT-OUT": Europäisches Patent, für das der Anmelder ein Opt-Out vor dem Einheitlichen Patentgericht beantragt.
- "Europäisches Patent: kein OPTED-OUT": Europäische Patente, für die nie ein Opt-out erfolgt ist.
- "Europäisches Patent: nur zurückgenommen": Europäische Patente, für die ein Opt-out ausgesprochen wurde und die der Anmelder dann zurückgenommen hat.
Es muss festgestellt werden, welche europäischen Patente welchen Status haben.
Um diese Suche zu erleichtern, haben wir ein neues Feld in das neue Formular für die erweiterte Suche eingefügt: "EINHEITLICHES PATENTGERICHT
Die vier Optionen können in dieser Form gewählt werden
Viel Spaß!